Netzzugang

Möchten Sie einen neuen Netzanschluss Strom anmelden oder sind Änderungen am bestehenden Netzanschluss Strom vorzunehmen? 
Bitte stellen Sie hierfür eine Energiebedarfsmeldung ein.

Die Abgabe einer Energiebedarfsmeldung bedarf gültiger Netzverträge Strom zwischen Ihnen und der NETCUR GmbH. Ihre Anfrage wird stellvertretend und in unserem Auftrag durch unseren Dienstleister
Currenta GmbH & Co. OHG entgegengenommen und weiterbearbeitet.

Sollten Sie sich bisher bei keinem anderen Stromanbieter angemeldet haben, werden Sie automatisch bei dem aktuellen Grundversorger angemeldet, um die Stromversorgung weiterhin sicherstellen zu können. Der Grundversorger im Netz der NETCUR GmbH ist der Lieferant Currenta GmbH & Co. OHG. Weitere Informationen zum Grundversorgungstarif finden Sie hier.

Für weitere Fragen können Sie sich auch gerne an folgende
E-Mail-Adresse wenden:

netzwirtschaft.strom@currenta.biz

Anmeldung von Ladeinfrastruktur nach
§ 19 NAV

Ladeeinrichtungen jeder Art für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Installation mitzuteilen, so § 19 der Niederspannungsanschluss-verordnung. Ladeeinrichtungen mit einer Leistung bis einschließlich 12 Kilovoltampere (kVA) müssen „nur“ gemeldet werden, überschreitet die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 kVA ist zudem die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig.

Unabhängig des § 19 NAV-Datenblattes benötigen wir eine Auskunft zur Steuerbarkeit der Ladeinfrastruktur (siehe Steuerung von Anlagen gem.
§ 14a EnWG).

Gerne können Sie das ausgefüllte Datenblatt an folgende E-Mail-Adresse weiterleiten – netzwirtschaft.strom@currenta.biz

Vorlage:

Steuerung von Anlagen (§ 14a EnWG)

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind Sie als Anlagenbetreiber einer steuerbaren Einrichtung nach § 14a EnWG verpflichtet, das ausgefüllte Datenblatt an folgende E-Mail-Adresse weiterzuleiten:

 netzwirtschaft.strom@currenta.biz

Vorlage:

Um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden, darf seit dem 1.1.2024 der Netzbetreiber einzelne steuerbare Verbrauchseinrichtungen auf eine Leistung von 4,2 KW drosseln. Im Gegenzug berechnet er dem Endkunden unabhängig von der tatsächlichen Steuerung (Drosselung) ein reduziertes Netzentgelt.

Nach Prüfung der Anmeldung ist eine Vereinbarung erforderlich, zu deren Abschluss Stromnetzbetreiber und der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung verpflichtet sind.